AGB Design-Leistungen

 

Allgemeine Vertragsgrundlagen für Webdesign-Leistungen

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1. Jeder an uri press GmbH erteilte Design-Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

1.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestim-mungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von uri press GmbH weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt uri press GmbH, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergü-tung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.

1.4. uri press GmbH überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungs-recht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Ver-einbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.5. uri press GmbH hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt uri press GmbH zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

1.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

1.1. Erstellung von Webseiten

1.1.1.Die Erstellung einer Website umfasst die Planung und Erstellung der erforderlichen Websi-te im Internet. Für die Wartung und Unterhaltung der Website bedarf es des Abschlusses eines Website-Hosting-Vertrages.

1.1.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliches zur Erstellung der Website notwendige Basismaterial in geeigneten Formaten uns zur Verfügung zu stellen.

1.1.3.Der Auftraggeber sichert zu, dass er berechtigt ist, uns das Basismaterial zum Zwecke der Durchführung des Auftrages zur Verfügung zu stellen. Soweit an dem Basismaterial Urhe-berrechte, Markenrechte und/oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter bestehen, stellt der Auftraggeber sicher, dass er im Besitz der für die Durchführung des Auftrages erforderli-chen Lizenzen ist, insbesondere, dass er berechtigt ist, Bilder, Fotografien, Filme, Logos, Zeichen und sonstige Darstellungen, Gestaltungen und Informationen zu digitalisieren, in die Website aufzunehmen und als deren Teil zu nutzen und/oder diese Befugnisse uns zur Durchfüh-rung des Auftrages einzuräumen.

1.1.4. Sofern Dritte uns gegenüber geltend machen, dass die Einbeziehung von Basismaterial in die Website Urheberrechte, Markenrechte und/oder gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt, werden wir den Auftraggeber hierüber unverzüglich schriftlich informieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, uns bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und etwaige Schadenersatzbeträge zuzüglich der Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung auf unser Verlangen hin zu übernehmen.

1.1.5. Zunächst wird durch uns ein Prototyp der Website mit den Grundfunktionalitäten er-stellt. Die Grundfunktionalitäten werden von dem Auftraggeber und uns einvernehmlich geson-dert vereinbart. Nach der Abnahme des Prototyps wird die Website auf dessen Grundlage und etwaiger Änderungen fertiggestellt.

2. Vergütung

2.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

2.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

2.3. Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist uri press GmbH berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rech-nung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

2.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die uri press GmbH für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3. Fälligkeit der Vergütung

3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Agentur uri press GmbH hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszah-lungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertig-stellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

3.2. Bei Zahlungsverzug kann uri press GmbH Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jewei-ligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewie-senen höheren Schadens bleibt davon unberührt

4. Sonderleistungen, Neben und Reisekosten

4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskript-studium, Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.

4.2. Die Agentur uri press GmbH ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremd-leistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uri press GmbH entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von uri press GmbH abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, der Agentur im Innen-verhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4. Auslagen für technische Nebenkosten. insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen. Satz und Druck etc, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unterneh-men und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftrag-geber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5.3. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftrag-gebers.

5.4. Die Agentur uri press GmbH ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausga-be von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat uri press GmbH dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheri-ger Zustimmung des Designers geändert werden.

6. Korrektur und Änderungen

6.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zur Endabnahme der Website eine Änderung und/oder Ergänzung des Prototyps zu verlangen. Wir werden in diesem Fall die Arbeiten unterbrechen und prüfen, ob die Änderung technisch durchführbar und unter Berücksichtigung der betriebli-chen Leistungsfähigkeit unseres Betriebes zumutbar ist und ob sich aus einer Umsetzung ein bis dahin nicht zugrunde gelegter Mehraufwand an Kosten und Zeit für uns ergibt.

6.2. Im Falle eines Änderungsverlangens nach Punkt 6.1. verlängern sich die Ausführungsfris-ten um die Zahl der Tage, an denen infolge des Änderungsverlangens unsere Arbeiten unterbro-chen waren.

7. Abnahme

7.1. Die Agentur uri press GmbH wird dem Auftraggeber die Fertigstellung des Prototyps und der Website mitteilen, zum Zwecke der Abnahme durch den Auftraggeber an dem vereinbarten Standort installieren und den Auftraggeber über den Abschluss der Installation schriftlich informieren.

7.2. Nach erfolgreicher Installation werden die Agentur den Auftraggeber in die Nutzung des Prototyps und der Website einweisen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Prototyp und die Website innerhalb von 7 Tagen nach der jeweiligen Einweisung auf ihre Funktionsfähigkeit und auf die Einhaltung der vereinbarten Anforderungen zu überprüfen.

7.3. Sofern der Auftraggeber an uns nicht innerhalb der in Punkt 7.2. bezeichneten Prüffrist eine schriftliche Mängelrüge mit detaillierter Angabe der festgestellten Mängel abgesandt hat, gelten der Prototyp bzw. die Website als abgenommen. Auf diese Folge werden wir den Auf-traggeber bei der Einweisung besonders hinweisen.

8. Gewährleistung

8.1. Wir leisten Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und den Regelungen der zwischen dem Auftraggeber und uns getroffenen Vereinbarung.

8.2. Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

8.3. Jegliche Gewährleistung durch uri press GmbH erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch äußere Einflüsse oder durch ein Nichteinhalten der in der Website enthaltenen Nutzungsbedin-gungen verursacht werden. Sie entfällt, soweit der Auftraggeber die Website ohne unsere Zustimmung selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Mängel nicht durch solche Änderungen verursacht worden sind und die Mängel-beseitigung durch die Änderungen nicht unzumutbar erschwert wird.

9. Haftung

9.1. Die Agentur uri press GmbH verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrläs-sigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

9.2. Die Agentur uri press GmbH verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusu-chen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.

9.3. Sofern die Agentur notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auf-tragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur uri press GmbH. Die Agentur haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9.4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

9.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeich-nungen entfällt jede Haftung der Agentur uri press GmbH.

9.6. Für die wettbewerbs und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die Agentur uri press GmbH nicht.

9.7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Agentur uri press GmbH geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.

9.8. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus positiver Forderungsverletzung und aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen. Wir haften aus den vorgenannten Rechtsinstituten nicht auf Ersatz oder Beseitigung von Schäden, die nicht an der erstellten Website selbst entstanden sind, z.B. wegen Verlustes oder fehlerhafter Verar-beitung von Daten. Wir haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, ebenfalls nicht für entgange-nen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mit-telbare und Folgeschäden.

10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

10.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Agentur behält den Vergü-tungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

10.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Agentur uri press GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

10.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Agentur uri press GmbH übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwen-dung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Agentur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Erfüllungsort ist Schloss Holte-Stukenbrock.

11.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht

11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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